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7. Lärm an der Quelle besiegen


Die wohl wichtigste Erkenntnis für den zukünftigen Lärmschutz ist, dass man Lärm in der Größenordnung, wie Eisenbahnzüge ihn verursachen, nicht nachträglich wieder einfangen kann, sondern weitgehend an der Quelle verhindern muss.

Bei Güterzügen entstehen 90 % der Schallenergie aus der Umwandlung von kinetischer Energie im Rad-Schiene-Kontakt, die im wesentlichen über Räder, Schienen und Schwellen abgestrahlt wird. Das sind derart große Energien, die da frei werden und sich explosionsartig ausbreiten, dass es kaum Schutz davor gibt, vor allem wenn man den kompletten Frequenzbereich vom Infraschall bis zum Ultraschall berücksichtigt.

Die Schallenergie (Luft- und Körperschall) kann bekanntlich Gebirge und Gebäude erschüttern, in allen möglichen Gegenständen Resonanzen hervorrufen, Reflexionen auslösen und sich vervielfachen. Bei den Pegelwerten im Güterverkehr mit defekten Rädern und Schienen ist Schallschutz mit den bisherigen Schallschutzmaßnahmen nicht zu machen. Auch weitergehende innovative Maßnahmen entwickeln nach der akustischen Logik erst dann eine hörbare Wirkung, wenn man es versteht, die Ausgangsenergie auf ein erträgliches Maß an der Quelle zu begrenzen.

D. h., Räder und Schienen müssen nachhaltig in einem  einwandfreien Zustand sein, um den Eisenbahnbetrieb auch in Zukunft ohne Fahrverbote und Tempolimits aufrechterhalten zu können. Die Reihenfolge für wirksamen Schutz vor Lärm lautet: Erst an der Quelle (Rad/Schiene), dann am Ausbreitungsweg (Gleis, Gleisbett) und erst zum Schluss auf der passiven Seite (Hohe Wände und Schallschutzfenster) – denn der Lärm gehört eingesperrt, nicht der Mensch.

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