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3. Privilegierung der Bahn


Die Bahn profitiert von einer Vielzahl ihr zugestandener Privilegien

  • Die Bahn darf mit bis zu 110 dB(A) nur wenige Meter von Kliniken und Wohnungen entfernt fahren
  • Für die Bahn gibt es:
  • Keine verbindlichen Lärmgrenzwerte in Wohngebieten
  • Keine Tempolimits in Wohngebieten
  • Kein Nachtfahrverbot
  • Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot
  • Keine technische Überwachung
  • Keine akustische Überwachung
  • Keine Informationspflicht über den konkreten Einsatz von Mitteln
  • D. h. Missbrauch ohne Reue, wie nachts hupen, quietschen, pfeifen und poltern
Das alles schreit zum Himmel und nach einem sofortigen Nachtfahrverbot und Tempolimit!

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